§ 1
Geltungsbereich – Vertragsgegenstand
Die TEDSO Systemhaus GmbH erbringt Dienste, Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Unsere AGB gelten ausschließlich, entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Reparaturleistungen vorbehaltlos ausführen. Spätestens mit der erstmaligen Nutzung der Dienste, Leistungen oder Lieferungen der TEDSO Systemhaus GmbH gelten diese Bedingungen als angenommen. Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
§ 2
Angebot und Vertragsschluss (und Angebotsunterlagen)
Alle Angebote von der TEDSO Systemhaus GmbH sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
Die Bestellung des Auftraggebers stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Übergabe des Werkes bzw. Erbringung der Werkleistung annehmen können. Vorher abgegebene Angebote oder Kostenvoranschläge durch uns sind freibleibend.
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihre Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
Die Produkte und Dienstleistungen der TEDSO Systemhaus GmbH werden fortentwickelt. Hieraus resultierende geringfügige Abweichungen der gelieferten Produkte/ Dienstleistungen gegenüber der bestellten Produkte/ Dienstleistungen, sofern sie die Verwendbarkeit bzw. die Einsetzbarkeit beim Kunden nicht einschränken, sind zulässig und gelten als vertragsgemäße Erfüllung
§ 3
Lieferungen und Erfüllungsort
Die vom der TEDSO Systemhaus GmbH genannten Termine und Fristen sind unverbindlich sofern nicht eine ausdrückliche schriftliche Fixierung erfolgt ist.
Die Lieferung der Ware erfolgt in der BRD auf Rechnung und Gefahr des Käufers, sobald die Sendung an die den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zur Versendung das Lager oder die Geschäftsräume des Verkäufers verlassen hat.
Falls die TEDSO Systemhaus GMBH Dienste, Produkte oder Ware von Dritten anbietet (z.B. Webhosting, Software, Bücher usw.) gelten über die eigenen AGBs hinaus die AGBs-, Konditions- und Lizenzbestimmungen des jeweiligen Anbieters oder Herstellers. Mit Entgegennahme der Dienstleistung, des Produktes, oder der Ware erkennt der Vertragspartner von TEDSO Systemhaus GMBH deren Geltung an und haftet bei Verstoß in voller Höhe für die daraus entstandenen Schäden und Verpflichtungen.
§ 4
Preise und Zahlungsbedingungen
Maßgeblich ist der vereinbarte Preis. Verbindliche Preisangaben erfolgen in der Regel aufgrund eines schriftlichen Kostenvoranschlages, in dem sämtliche Angaben und die zur Herstellung des Werkes erforderlichen Materialien im Einzelnen unter Angabe des Preises aufzuführen sind. Wir sind an einen solchen Kostenvoranschlag gebunden, wenn uns der Auftrag innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Kostenvoranschlages beim Auftraggeber erteilt wird.
Die Vergütung ist nach Beendigung aller Leistungen und nach Rechnungserteilung innerhalb von 10 Tagen und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Soweit der Besteller Unternehmer ist, ist ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Auftraggebers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
§ 5
Leistungszeit
Sind von uns Ausführungs- bzw. Fertigstellungsfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung.
§ 6
Haftung für Mängel
Für etwaige Mängel leisten wir Gewähr durch Nachbesserung. Sofern die Nachbesserung fehlschlägt, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Dies gilt auch, wenn wir die Nachbesserung ernsthaft und endgültig verweigern. Das Recht auf Rücktritt steht dem Auftraggeber nicht zu, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.
Die vorgenannten Mängelansprüche verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 6. Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber durch uns nicht.
§ 7
Haftung für Schäden
Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Abnahme des Werkes.
Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 8
Verjährung eigener Ansprüche
Unsere Ansprüche auf Zahlung des Werklohns verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.
§ 9
Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Auftraggeber gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
§ 10 Datenschutz
Personenbezogene Daten, die an die TEDSO Systemhaus GmbH übermittelt werden, werden ausschließlich zur reibungslosen Abwicklung unserer Auftragsbeziehung gespeichert und verwendet und ggf. im Rahmen der Auftragsdurchführung an beteiligte Kooperationspartner/Erfüllungsgehilfen weitergeleitet, soweit dies zur Erfüllung des Auftrages notwendig ist. Die Daten werden unbeteiligten Dritten nicht zur Verfügung gestellt. Soweit personenbezogene Daten gespeichert oder sonst verarbeitet werden, erfolgt dies unter Einhaltung und Beachtung der entsprechenden Datenschutzgesetze. Das Überlassen von personenbezogenen Daten ist freiwillig. Sie haben das Recht, personenbezogene Daten jederzeit löschen zu lassen (Recht auf Widerruf).
§ 11
Rechtswahl - Gerichtsstand
Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht in 98693 Ilmenau.